Müssen Rentner Steuern bezahlen ?
Viele Rentner in Deutschland fragen sich, ob Sie Steuern bezahlen müssen. Die Antwort: Es kommt darauf an.
Seit 1. Januar 2005 ist das Alterseinkünftegesetz in Kraft. Dieses regelt, dass Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung der nachgelagerte Besteuerung unterliegen. Allerdings müssen nicht alle Rentner Steuern auf Ihre gesamte Rente bezahlen. Wieviel der Rente Sie tatsächlich versteuern müssen, hängt vom Jahr Ihres Renteneintritts ab:
- Wer 2005 und früher in Rente gegangen ist, muss 50 Prozent seiner Rente versteuern
- ab 2006 sind 52 Prozent der Rente steuerpflichtig
- ab 2007 sind es 54 Prozent und so weiter
- ab 2040 muss die Rente zu 100 Prozent versteuern werden
Derzeit müssen Rentner also nur einen Teil der Rente versteuern (im Jahr 2019 sind dies 78%, im Jahr 2020: 80%). Der Teil der Rente, der nicht versteuert werden muss, wird Rentenfreibetrag genannt. Der Rentenfreibetrag richtet sich nur nach dem Renteneintritt und bleibt in den Folgejahren unverändert.
Ob nun auf den steuerpflichtigen Teil der Rente Einkommensteuer zu entrichten ist, hängt davon ab, ob der Grundfreibetrag bei Summierung aller Einkünfte (zum steuerpflichten Teil der gesetzlichen Rente sind noch Einkünfte aus z.B. Betriebsrenten, einem Angestelltenverhältnis, einer selbständigen Tätigkeit, oder Vermietung einer Immobilie hinzurechnen) überschritten wird. Im Jahr 2018 lag der Grundfreibetrag für Ledige bei 9.000 EUR bzw. Verheirateten bei 18.000 EUR, im Jahr 2019 liegt der Grundfreibetrag bei 9.168 EUR bei Ledigen bzw. 18.336 EUR bei Verheirateten. Im Jahr 2020 steigt der Grundfreibetrag erneut (Ledige: 9.408 EUR / Verheiratete 18.816 EUR).
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