Kleinunternehmerregelung - Wer kann diese nutzen? Wie sind die Voraussetzungen?
Die Kleinunternehmer-Regelung soll Unternehmer mit geringen Jahresumsätzen das Leben erleichtern: Sie brauchen sich nicht um das komplizierte Umsatzsteuerrecht zu kümmern. Anspruch auf den Kleinunternehmer-Status haben Unternehmer und Selbstständige, deren Umsatz mit umsatzsteuerpflichtigen Lieferungen und Leistungen
- im Vorjahr nicht über 22.000 Euro (bis 2019: 17.500) Euro gelegen hat und
- im laufenden Jahr voraussichtlich nicht mehr als 50.000 Euro betragen wird.
Wenn Sie beim Finanzamt die Einstufung als Kleinunternehmer nach § 19 UStG beantragen und das Finanzamt Sie als Kleinunternehmer anerkennt, dürfen Sie in Ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer (= Mehrwertsteuer) ausweisen. Der fälschliche Ausweis der Umsatzsteuer in der Rechnung führt dazu, dass diese Umsatzsteuer an das Finanzamt bezahlt werden muss. Da Sie keine Umsatzsteuer ausweisen, wird Ihnen im Gegenzug dafür aber auch nicht die „Vorsteuer“ erstattet. Als Vorsteuer bezeichnet man die Umsatzsteuer (= Mehrwertsteuer), die Sie selbst bei den Einkäufen für Ihr eigenes Unternehmen bezahlen.
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