Unter welchen Voraussetzungen besteht die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung ?
Die Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung ist in § 46 EStG geregelt. In folgenden Fällen müssen Arbeitnehmer eine Einkommensteuererklärung abgeben (es handelt sich hierbei um die wichtigsten Gründe):
- Es liegen Einkünfte vor, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen (Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Elterngeld, etc.) und 410 Euro übersteigen
- Andere Einkünfte ohne Lohnsteuerabzug liegen vor, z.B. Vermietung oder Verpachtung, von mehr als 410 Euro
- Bei mehreren Arbeitslöhnen nebeneinander, also wenn die Lohnsteuerklasse VI abgerechnet wurde
- Ehegatten haben die Steuerklassenkombination III / V oder IV mit einem eingetragenen Faktor gewählt und beide Arbeitslohn bezogen
- Auf der Lohnsteuerkarte oder auf der Ersatzbescheinigung wurden Freibeträge eingetragen
- Ehegatten wählen nicht die Zusammenveranlagung und möchten nicht die standardmäßige 50%ige Aufteilung für bestimmte Freibeträge. In diesem Fall müssen beide Ehegatten eine Steuererklärung abgeben.
- Bei Sonderzahlungen und Wechsel des Arbeitgebers im selben Jahr, wenn der neue Arbeitgeber bei der Lohnsteuerberechnung die Vorarbeitgeberwerte nicht berücksichtigt hat
- Die Ehe wurde geschieden bzw. durch Tod beendet, und einer der Ehegatten hat im selben Jahr wieder geheiratet
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