Baukindergeld: Antrag ab sofort möglich
veröffentlicht am 11.11.2018
Seit dem 18.9.2018 können bei der KfW Anträge für das Baukindergeld gestellt werden.
Hintergrund: Gefördert wird, wer ein Haus oder eine Eigentumswohnung baut oder kauft und selbst einzieht oder eine gemietete Wohnimmobilie zur weiteren Eigennutzung kauft. Die Fördersumme beträgt 12.000 € pro Kind (10 Jahre lang je 1.200 €), die Zahl der Kinder ist nicht begrenzt. Ein Anspruch auf Baukindergeld besteht allerdings nicht: Der Zuschuss kann nur so lange zugesagt werden, wie Bundesmittel vorhanden sind.
Die Voraussetzungen:
- In dem Haushalt leben Kinder unter 18 Jahren, für die der Antragsteller oder der im Haushalt lebende Partner Kindergeld erhält.
- Der Kaufvertrag für die Immobilie wurde frühestens am 1.1.2018 unterzeichnet. Wird ein Haus in Eigenregie gebaut, gilt als Stichtag die frühestens am 1.1.2018 erteilte Baugenehmigung.
- Das Haus/die Wohnung ist die einzige Wohnimmobilie.
- Das Haushaltseinkommen (zu versteuerndes Einkommen des Antragstellers und ggf. des Ehe- oder Lebenspartners) beträgt max. 90.000 € pro Jahr bei einem Kind plus 15.000 € für jedes weitere Kind. Maßgeblich ist das Durchschnittseinkommen des vorletzten und vorvorletzten Jahres vor Antragstellung.
- Das Haus/die Wohnung befindet sich in Deutschland.
Hinweise: Der Antrag kann erst nach Einzug in die Immobilie gestellt werden.
Hierbei gelten folgende Fristen: Bei Einzug zwischen dem 1.1.2018 bis zum 17.9.2018 muss der Antrag ab dem 18.9.2018 bis zum 31.12.2018 gestellt werden. Bei Einzug ab dem 18.9.2018 muss der Antrag innerhalb von drei Monaten nach Einzug gestellt werden. Maßgeblich ist das Datum der Meldebestätigung der Gemeinde.
Den Antrag können Sie nach Ihrer Registrierung online im KfW-Zuschussportal stellen. Dort finden Sie weitere Informationen zum Thema.
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