Anhebung der Schwelle bei GWG
veröffentlicht am 21.05.2017
Die Regierungskoalition hat sich Anfang März auf die Anhebung der Schwelle zur Sofortabschreibung für sog. geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) geeinigt. Statt bislang 410 € sollen künftig Anschaffungen wie beispielsweise Büromaterialien oder auch Tablets bis zu einem Wert von 800 € sofort abgeschrieben werden können.
Hinweis: Die neue Schwelle soll ab dem 1.1.2018 gelten. Bundestag und Bundesrat müssen dem Vorhaben noch zustimmen.
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