FAQ > Elterngeld in der Steuererklärung

Muss das Elterngeld in der Steuererklärung angegeben werden?


Für die meisten Eltern gehört die Geburt ihrer Kinder zu den schönsten Ereignissen. Erfreulicherweise gibt es für die junge Familie eine staatliche Unterstützung. Eine wichtige Neuerung in den letzten Jahren ist die Einführung des Elterngeldes.

In den ersten 12 bis 24 Monaten nach der Geburt des Kindes können Eltern bis zu 67 Prozent des letzten Nettoeinkommens als Elterngeld von der Familienkasse erhalten. Was viele Eltern nicht wissen: Elterngeld ist zwar nach § 3 Nr. 67 b des Einkommensteuergesetzes steuerfrei, unterliegt aber dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass das Elterngeld zur Ermittlung des persöhnlichen Steuersatzes, der auf das übrige Einkommen im Jahr angewandt wird, herangezogen wird. Hierdurch ergibt sich eine höhere Steuerlast, wodurch es zu einer niedrigeren Steuererstattung oder sogar zu einer Steuernachzahlung kommen kann.

Wir raten daher: Wenn Sie Elterngeld beziehen, legen Sie für eine etwaige Steuernachzahlung an das Finanzamt Geld zurück.

Das Elterngeld muss in der Einkommensteuererklärung im Mantelbogen unter den Entgeltersatzleistungen angegeben werden.



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